Jens Friedrich

Kirchenaustritt

Wir bedauern, dass Sie aus der Kirche austreten wollen, aber selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Entscheid. Wir bitten Sie, Ihre schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift beim Präsidium der Kirchenvorsteherschaft einzureichen:
Gerhard Friedrich
Dorf 40
9127 St. Peterzell

079 432 78 04

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Entscheid kurz begründen.
Eine Pfarrperson oder ein Mitglied des Kirchenvorsteherschaft wird mit Ihnen das Gespräch über die Gründe und die Folgen des Austritts suchen.
Gut zu wissen …
Bis zu Ihrem Austritt haben Sie als Kirchgemeindemitglied und mit Ihren Kirchensteuern zu den vielfältigen kirchlichen Aufgaben beigetragen. Dazu gehören:
  • Vermittlung der christlichen Botschaft
  • persönliche Seelsorge und Beratung
  • Amtshandlungen in besonderen Lebenslagen, insbesondere Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten, Beerdigungen
  • altersspezifische Angebote für Kinder und Familien, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen und Senioren.
  • Bildung von Kindern und Jugendlichen im Religions- und Konfirmationsunterricht
  • Gottesdienste in verschiedenen Formen
  • Unterstützung und Entlastung von Menschen am Rand unserer Gesellschaft
  • kulturelle Angebote wie Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Theater, Kino ...
  • Hilfe für Entwicklungsprojekte im In- und Ausland
  • gelebte Gemeinschaft in unsere Kirchgemeinde

Alle diese Tätigkeiten sind nur durch die Kirchenmitgliedschaft, das heisst durch ideelle und finanzielle Solidarität möglich. Mit Ihrem Austritt aus der Reformierten Kirchgemeinde bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie kein Interesse mehr daran haben, an ihr teilzuhaben, respektive ihre Aktivitäten zu unterstützen. Mit Ihrem Austritt verlieren Sie weiter:
  • das kirchliche Stimm- und Wahlrecht
  • das Anrecht, kirchlich getraut zu werden
  • das Anrecht, kirchlich bestattet zu werden
  • in der Regel die Möglichkeit, Pate oder Patin zu werden

Ihre Kirchensteuerpflicht erlischt per Ende des Monats, in welchem Sie Ihren Austritt ordnungsgemäss erklärt haben. Der Austritt muss an das Präsidium der Kirchenvorsteherschaft gerichtet sein.

Für Ihre bisherige Mitgliedschaft danken wir Ihnen. Sie sind auch in Zukunft in unserer Gemeinde jederzeit wieder willkommen.

Anfrage zum Kirchenaustritt

Vorname*
Name*
Adresse*
PLZ*
Ort*
Telefon
E-Mail
Bemerkung
  * Pflichtfeld (Bitte alle Pflichtfelder ausfüllen)


Bereitgestellt: 08.08.2020     
aktualisiert mit kirchenweb.ch