Zu Hause in der Familie und im Religionsunterricht lernen Kinder und Jugendliche unseren Glauben und das daraus folgende Handeln kennen. Später weitet sich der Blick auf gesellschaftliche Zusammenhänge und andere Formen des Glaubens, wie sie uns in Angehörigen anderer Religionen begegnen.
Religionsunterricht wird in allen Klassen im Rahmen des Stundenplans erteilt, in der Unter- und Mittelstufe teilweise interkonfessionell. In der 3.Oberstufe tritt an seine Stelle der Konfirmandenunterricht.
Ab Sommer 2017 gilt der neue Volksschullehrplan mit Auswirkung auch auf den Religionsuntericht. An Stelle der bisher interkonfessionell erteilten zweiten Religionsstunde tritt für die 3.-6.Klassen das für alle obligatorische Fach "Ethik Religionen Gemeinschaft" (ERG). Auf der Oberstufe ersetzt ERG die bisherige Lektion "Religion".
Für Katholische und Reformierte wird ERG interkonfessionell weiterhin durch die Religionslehrkräfte erteilt, für übrige Christen, übrige Religionen und Nichtreligiöse durch entsprechend qualifizierte Lehrkräfte.
Anmeldepflicht nach Weisung der Schulen.
Die bisherige konfessionell geführte Religionsstunde in der 1.-6.Klasse wird wie bisher geführt - in der 2 Klasse werden es künftig 2 Stunden sein.
Weitere Informationen geben gerne die jeweiligen Religionslehrkräfte
» Religionslehrkräfte
oder das zuständige Ressort der Kirchenvorsteherschaft
für den Konfirmandenunterricht
» Konfirmanden